§ 1 Allgemeines

Durch die Annah­me der Anmel­dung für unse­re Aus­bil­dun­gen TeamworksPLUS®/ Team­works­PLUS® Online Pro / Team­works­PLUS® Online Flex sowie Agi­ler Coach, Organisationsgestalter*in etc. erken­nen Sie die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Team­works Gesell­schaft für Team­ent­wick­lung und Qua­li­fi­zie­rung GmbH als ver­bind­lich an.

§ 2 Anmel­dung und Bezahlung

2.1 Anmel­dun­gen zu den Aus­bil­dun­gen kön­nen per E‑Mail, über ein For­mu­lar oder tele­fo­nisch erfol­gen. Sie wer­den rechts­wirk­sam durch die Zusen­dung einer ver­bind­li­chen Anmel­de­be­stä­ti­gung durch Team­works GTQ GmbH. Die­se beinhal­tet die schrift­li­che Ter­min­zu­sa­ge und die Zusen­dung die­ser AGB per E‑Mail.

2.2 Gewöhn­lich sind unse­re Ver­trags­part­ner Orga­ni­sa­tio­nen, Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge. Für Ver­brau­cher im Sin­ne § 13 BGB – also nicht für gewerb­lich täti­ge Unter­neh­men oder z.B. Frei­be­ruf­ler, die ein Semi­nar für beruf­li­che Zwe­cke nut­zen – besteht bei Dienst­leis­tun­gen, die im Fern­ab­satz ver­ein­bart wer­den, ein Wider­rufs­recht gemäß § 355 BGB. Wenn Sie ein Ver­brau­cher im Sin­ne § 13 BGB sind, kann der Wider­ruf inner­halb der Frist von 14 Tagen per E‑Mail oder schrift­lich per Fax erfolgen.

2.3 Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to zzgl. der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Die Prei­se beinhal­ten die auf der Web­site oder/und im indi­vi­du­el­len Kun­den-Ange­bot auf­ge­führ­ten Leistungen.

2.4 Falls nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Rech­nungs­stel­lung zeit­gleich mit oder nach der

Anmel­dung mit einer Zah­lungs­frist von 30 Tage ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug.

§ 3 Stornierung

3.1 Rück­trit­te von bereits ange­mel­de­ten Teilnehmer*innen müs­sen schrift­lich erfolgen.

3.2. Für eine Stor­nie­rung sei­tens des ange­mel­de­ten Teil­neh­mers der Aus­bil­dung Team­works­PLUS® und Team­works­PLUS® Online Pro wer­den fol­gen­de Bear­bei­tungs­ge­büh­ren erhoben:

  • Bis 6 Mona­te vor dem ers­ten Work­shop­ter­min (bzw. dem ver­ein­bar­ten 1. Modul): Auf­wands­pau­scha­le von EUR 500 zzgl. MwSt.
  • 6 Mona­te bis 3 Mona­te vor dem ers­ten Work­shop­ter­min: 25% der Ange­bots­ge­bühr zzgl. MwSt.
  • Weni­ger als 3 Mona­te bis 6 Wochen vor dem ers­ten Work­shop­ter­min 50 % der Ange­bots­ge­bühr zzgl. MwSt.
  • Weni­ger als 6 Wochen vor dem ers­ten Aus­bil­dungs­ter­min: 100% der Ange­bots­ge­bühr (zzgl. MwSt.).

Ein Ersatz­teil­neh­mer kann nur benannt wer­den, wenn er die ent­spre­chen­de Eig­nung mit­bringt. Es ist nicht mög­lich, einen Ersatz­teil­neh­mer nach Start des 1. Moduls zu benennen.

Für die Stor­nie­rung eines Seminars/Workshops (Moduls) der Aus­bil­dun­gen zum Agi­len Coach und Organisationsgestalter*in sei­tens des ange­mel­de­ten Teil­neh­mers wer­den fol­gen­de Bear­bei­tungs­ge­büh­ren erhoben:

  • Bis 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: kostenfrei
  • Weni­ger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: 450 Euro Semi­nar- und Raum­kos­ten (zzgl. MwSt.).
  • Weni­ger als 2 Wochen bis eine Woche vor Semi­nar­be­ginn: 900 Euro Seminar‑, Raum- und Trai­ner­kos­ten (zzgl. MwSt.).
  • Weni­ger als 5 Werk­ta­ge vor Semi­nar­be­ginn: 1200 Euro Seminar‑, Raum- und Trai­ner­kos­ten (zzgl. MwSt.).

Sie haben bei einer Stor­nie­rung Ihres Plat­zes die Mög­lich­keit, einen Ersatzteilnehmer*in zu benen­nen. In dem Fall wird kei­ne Stor­no­ge­bühr fällig.

3.3 Soll­te das Aus­bil­dungs­mo­dul auf­grund höhe­rer Gewalt oder gesetz­li­cher Not­fall­re­ge­lun­gen (Pan­de­mie etc.) nicht statt­fin­den dür­fen, ist Team­works GTQ GmbH berech­tigt, die Ver­an­stal­tung so wie geplant online durchzuführen.

§ 4 Absa­ge sei­tens der Veranstalter

4.1 Team­works GTQ GmbH behält sich vor, den Aus­bil­dungs­start bis zu 6 Wochen vor dem ers­ten Ter­min abzu­sa­gen oder zu ver­le­gen. Haben Sie bereits für die Ver­an­stal­tung bezahlt, so wird ein Ersatz­ter­min zur Ver­fü­gung gestellt.

4.2 Die Durch­füh­rung der Online-Ange­bo­te wird nach Ver­strei­chen der Absa­ge­frist garan­tiert, sofern nicht höhe­re Gewalt dies verhindert.

§ 5 Gewähr­leis­tung und Änderungsvorbehalt

5.1 Alle Mate­ria­li­en, Unter­la­gen und Hand­outs sind nach neu­es­ten Erkennt­nis­sen und indi­vi­du­ell für und von Team­works GTQ GmbH erstellt.

5.2 Alle Semi­na­re füh­ren erfah­re­ne Bera­ter und Trai­ner jeweils exklu­siv für Team­works GTQ GmbH durch. Vor­ge­se­he­ne Dozen­ten kön­nen im Bedarfs­fall durch ande­re, gleich qua­li­fi­zier­te Per­so­nen ersetzt wer­den. Der Nach­weis einer sol­chen Qua­li­fi­zie­rung obliegt im Zwei­fel Team­works GTQ GmbH.

5.3 Team­works GTQ GmbH kann trotz die­ser Qua­li­täts­si­che­rungs­maß­nah­men, die inhaltliche

Rich­tig­keit und Feh­ler­frei­heit der Schu­lungs­in­hal­te und Skrip­te nicht garantieren.

5.4 Team­works GTQ GmbH behält sich not­wen­di­ge inhalt­li­che, metho­di­sche und zeit­li­che Anpas­sun­gen bzw. Abwei­chun­gen bei unse­ren Seminaren/Workshops vor, soweit die­se den Gesamt­cha­rak­ter des betref­fen­den Semi­nars nicht wesent­lich verändern.

5.5 Bei Höhe­rer Gewalt kann Team­works GTQ GmbH die Prä­senz­ver­an­stal­tung in ande­rer Form als Online-Ver­an­stal­tung durch­füh­ren. Für die per­ma­nen­te elek­tro­ni­sche Ver­füg­bar­keit über­nimmt Team­works GTQ GmbH kei­ne Gewähr­leis­tung und Haf­tung, da es auf­grund von tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen zu Ein­schrän­kun­gen kom­men kann.

5.6 Stö­run­gen der Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die Team­works GTQ GmbH nicht zu ver­tre­ten hat und die ihre Leis­tun­gen wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, füh­ren nicht zu einem Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen der Nichtverfügbarkeit.

5.7 Stö­run­gen oder Aus­fäl­le exter­ner Platt­for­men (wie bei­spiels­wei­se Elo­pa­ge bei Team­works­PLUS® Online Pro oder Team­works­PLUS® Online Flex) füh­ren nicht zu einem Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen feh­ler­haf­ter Funk­tio­nen oder Nicht­ver­füg­bar­keit der Inhalte.

§ 6 Urheberrecht

Team­works GTQ GmbH obliegt das Urhe­ber­recht an den über­las­se­nen Schu­lungs­un­ter­la­gen, sofern nicht anders ver­merkt. Die Unter­la­gen dür­fen nicht ver­viel­fäl­tigt und an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben werden.

§ 7 Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Ham­burg. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

§ 8 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Eine even­tu­el­le Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen berührt die übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Anstel­le der unwirk­sa­men Klau­seln gilt das­je­ni­ge ver­ein­bart, was dem wirt­schaft­lich Gewoll­ten in recht­lich zuläs­si­ger Wei­se am ehes­ten ent­spricht. Dies gilt auch für die ergän­zen­de Vertragsauslegung.

Stand August 2021