§ 1 Allgemeines

Durch die Annah­me der Anmel­dung für ein Semi­nar oder einen Work­shop erken­nen Sie die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Team­works Gesell­schaft für Team­ent­wick­lung und Qua­li­fi­zie­rung GmbH als ver­bind­lich an.

§ 2 Anmel­dung und Bezahlung

2.1 Anmel­dun­gen zu einem Semi­nar oder Work­shop kön­nen per E‑Mail, über ein For­mu­lar oder tele­fo­nisch erfol­gen. Sie wer­den rechts­wirk­sam durch die Zusen­dung einer ver­bind­li­chen Anmel­de­be­stä­ti­gung durch Team­works GTQ GmbH. Die­se beinhal­tet die schrift­li­che Ter­min­zu­sa­ge und die Zusen­dung die­ser AGB.

2.2 Gewöhn­lich sind unse­re Ver­trags­part­ner Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge. Für Ver­brau­cher im Sin­ne § 13 BGB – also nicht für gewerb­lich täti­ge Unter­neh­men oder z.B. Frei­be­ruf­ler, die ein Semi­nar für beruf­li­che Zwe­cke nut­zen – besteht bei Dienst­leis­tun­gen, die im Fern­ab­satz ver­ein­bart wer­den, ein Wider­rufs­recht gemäß § 355 BGB. Wenn Sie ein Ver­brau­cher im Sin­ne § 13 BGB sind, kann der Wider­ruf inner­halb der Frist von 14 Tagen per E‑Mail oder schrift­lich per Fax erfolgen.

2.3 Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to zzgl. der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Die Prei­se beinhal­ten die auf der Web­site oder/und im indi­vi­du­el­len Kun­den-Ange­bot auf­ge­führ­ten Leistungen.

2.4 Falls nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Rech­nungs­stel­lung zeit­gleich mit oder nach der

Semi­nar­an­mel­dung mit einer Zah­lungs­frist von 30 Tage ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug.

§ 3 Stornierung

3.1 Bei Semi­na­ren und Work­shops müs­sen Rück­trit­te von bereits ange­mel­de­ten Teilnehmer*innen schrift­lich per E‑Mail erfol­gen. Sie wer­den wirk­sam durch Bestä­ti­gung durch uns.

3.2. Für eine Stor­nie­rung sei­tens des ange­mel­de­ten Teil­neh­mers wer­den fol­gen­de Bear­bei­tungs­ge­büh­ren erhoben:

  • Bis 6 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: 250 Euro Stor­nie­rungs­ge­bühr (zzgl. MwSt.).
  • 4 bis 6 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: 30% der Semi­nar­ge­bühr (zzgl. MwSt.).
  • Weni­ger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: 50% der Semi­nar­ge­bühr (zzgl. MwSt.).
  • Weni­ger als 2 Wochen bis eine Woche vor Semi­nar­be­ginn: 80% der Semi­nar­ge­bühr (zzgl. MwSt.).
  • Weni­ger als 7 Werk­ta­ge vor Semi­nar­be­ginn: 100% der Semi­nar­ge­bühr (zzgl. MwSt.).

Sie haben bei einer Stor­nie­rung Ihres Plat­zes die Mög­lich­keit, einen Ersatz­teil­neh­mer zu benen­nen. In dem Fall wird kei­ne Stor­no­ge­bühr fällig.

3.3 Soll­te das Semi­nar oder der Work­shop auf­grund höhe­rer Gewalt oder gesetz­li­cher Not­fall­re­ge­lun­gen (Pan­de­mie etc.) nicht statt­fin­den dür­fen, ist Team­works GTQ berech­tigt, die Ver­an­stal­tung so wie geplant online durchzuführen.

§ 4 Absa­ge sei­tens der Veranstalter

4.1 Team­works GTQ GmbH behält sich vor, Semi­na­re bis zu vier Wochen vor Start auf Grund einer zu gerin­gen Teil­neh­mer­zahl abzu­sa­gen oder zu ver­le­gen. Haben Sie bereits für die Ver­an­stal­tung bezahlt, so wird ein Ersatz­ter­min zur Ver­fü­gung gestellt.

4.2 Die Durch­füh­rung der Online-Ange­bo­te wird nach Ver­strei­chen der Absa­ge­frist garan­tiert, sofern nicht höhe­re Gewalt dies verhindert.

§ 5 Gewähr­leis­tung und Änderungsvorbehalt

5.1 Alle Mate­ria­li­en, Unter­la­gen und Hand­outs sind nach neu­es­ten Erkennt­nis­sen und indi­vi­du­ell für und von Team­works GTQ GmbH erstellt.

5.2 Alle Semi­na­re füh­ren erfah­re­ne Bera­ter und Trai­ner jeweils exklu­siv für Team­works GTQ GmbH durch. In der Web­site­be­schrei­bung oder dem Ange­bot vor­ge­se­he­ne Dozen­ten kön­nen im Bedarfs­fall durch ande­re, gleich qua­li­fi­zier­te Per­so­nen ersetzt werden.

5.3 Team­works GTQ GmbH kann trotz die­ser Qua­li­täts­si­che­rungs­maß­nah­men, die inhalt­li­che Rich­tig­keit und Feh­ler­frei­heit der Schu­lungs­in­hal­te und Skrip­te nicht garantieren.

5.4 Team­works GTQ GmbH behält sich not­wen­di­ge inhalt­li­che, metho­di­sche und zeit­li­che Anpas­sun­gen bzw. Abwei­chun­gen bei unse­ren Seminaren/Workshops vor, soweit die­se den Gesamt­cha­rak­ter des betref­fen­den Semi­nars nicht wesent­lich verändern.

5.5 Stö­run­gen der Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die Team­works GTQ GmbH nicht zu ver­tre­ten hat und die ihre Leis­tun­gen wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, füh­ren nicht zu einem Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen der Nichtverfügbarkeit.

§ 6 Urheberrecht

Team­works GTQ GmbH obliegt das Urhe­ber­recht an den über­las­se­nen Schu­lungs­un­ter­la­gen, sofern nicht anders ver­merkt. Die Unter­la­gen dür­fen nicht ver­viel­fäl­tigt und an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben werden.

§ 7 Daten­si­cher­heit

Bit­te beach­ten Sie die Daten­schutz­er­klä­rung auf unse­rer Webseite.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Ham­burg. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

§ 9 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Eine even­tu­el­le Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen berührt die übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Anstel­le der unwirk­sa­men Klau­seln gilt das­je­ni­ge ver­ein­bart, was dem wirt­schaft­lich Gewoll­ten in recht­lich zuläs­si­ger Wei­se am ehes­ten ent­spricht. Dies gilt auch für die ergän­zen­de Vertragsauslegung.

Stand August 2021